Mitglied werden

Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft im Förderverein Freibad Grünhöfe kann jeder Mensch beantragen, auch Vereine oder Firmen können Mitglied werden.
Der Vorstand entscheidet über die Anträge.

Die Jahresbeiträge betragen mindestens:

  • 20 € für Erwachsene
  • 10 € für Kinder (bis 18 Jahre)
  • 35 € für Familien¹

Wer mehr zahlen kann und möchte, darf das gerne tun.

Eure Vorteile als Mitglied:

  • Sonderkonditionen für Saisonkarten (72,50 € statt 95 €)
  • 20% Rabatt auf Gutscheine für Eintrittskarten
  • exklusive Veranstaltungen wie Freibadfrühstück oder Adventsgrillen
  • exklusives Frühschwimmen (aktuell dienstags & donnerstags)
  • Kostenübernahme für die Ausbildung als Rettungsschwimmer:in

Fördermitgliedschaft

Auch ein Förderverein freut sich über Förderer. Deshalb bieten wir noch weitere Mitgliedschaften an, die besonders für Unternehmen attraktiv sind, aber natürlich auch Privatpersonen offen stehen. Da es um ein Freibad geht, gibt es sportliche Fördermitgliedschaften in den Stufen Bronze, Silber und Gold.

Interessiert? – Dann einfach melden und los geht’s.

400 €

Gold

  • jährlich 45 Eintrittskarten

  • Nennung auf der Homepage
  • Logo auf der Startseite der Homepage
  • 20% Rabatt auf Geschenkartikel
  • Plakette im Eingangsbereich des Freibades
200 €

Silber

  • jährlich 30 Eintrittskarten
  • Nennung auf der Homepage
  • Logo auf der Startseite der Homepage
  • 10% Rabatt auf Geschenkartikel
100 €

Bronze

  • jährlich 15 Eintrittskarten
  • Nennung auf der Homepage
Zum Antragsformular

    Online-Mitgliedsantrag

    Erwachsene / Erziehungsberechtigte
    Kinder
    Mitgliedsbeitrag

    Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Bei Annahme des Antrags durch den Vorstand beginnt die Mitgliedschaft mit diesem Tag. Sie wird jedoch erst mit Zahlung des ersten Jahresbeitrags wirksam. Ihren Mitgliedsbeitrag bestimmen Sie selbst, für Erwachsene beträgt er mindestens 20,00 €, für Kinder mindestens 10,00 € und für Familien¹ mindestens 35,00 € pro Jahr.

    Datenschutz
    Spamschutz

    ¹ Als Familien gelten jeweils Paare mit und ohne minderjährige(n) Kinder(n) oder Enkelkinder(n) sowie Alleinstehende mit ihren minderjährigen Kindern oder Enkelkindern. Volljährige Kinder können bis zum Abschluss ihrer ersten Berufsausbildung bzw. ihres ersten Studiums in den Familienbeitrag einbezogen werden, wenn der Hauptwohnsitz weiterhin bei ihren Eltern ist.